Beendigung des Einsatzes

Der Einsatz der Assistenz an einer Schule endet durch:

  • veränderte Bedarfssituation bzw. entwicklungsbedingte Gründe
  • Die Schulleitung meldet der Bildungsregion (bei landwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen an den zuständigen Landesschulinspektor der Bildungsdirektion , Referat Präs/ 3d), dass der Bedarf einer Assistenz nicht mehr gegeben ist. Die Bildungsregion ( bei landwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen der zuständige Landesschulinspektor der Bildungsdirektion ) informiert zeitgerecht schriftlich den Schulerhalter über den Wegfall der Notwendigkeit einer Assistenz, damit dieser die arbeitsrechtlichen Schritte einleiten kann
  • Kündigung durch die Assistenz
  • Kündigung durch den Arbeitgeber oder Schulerhalter