Koordinations- und Organisationszeit

Im Rahmen der zugeteilten Betreuungsstunden pro Woche ist eine Koordinations- und Organisationszeit (KoOZ) vorzusehen.

Als Richtwert gelten:

0-10 Wochenstunden      0,5 Std. KoOZ
Ab 11 Wochenstunden    1,0 Std. KoOZ

Die KoOZ ist wöchentlich abzurechnen, es gilt aber das Prinzip der Jahresdurchrechnung. Die genaue Festlegung der KoOZ erfolgt in Abstimmung mit dem Arbeitgeber.

Folgende Arbeitsbereiche fallen in die Koordinations- und Organisationszeit:

  • Laufende Koordination und Reflexion mit dem/der Klassenlehrer/in (päd. Absprachen und fachliche Anleitungen seitens der Lehrkraft)
  • Elternarbeit bei Bedarf
  • Gelegentliche Koordination mit den Therapeuten
  • Ereignisbezogene Dokumentation (z. B. Unfallberichte)
  • Teilnahme an Helferkonferenzen
  • Dienstaufzeichnung (Formular S4)
  • Zielvereinbarung (Formular S5)

Die Bildungsdirektion , Referat Präs/ 3c, hat das Recht auf Einsicht in die gesamten Dokumentationen.