Abgrenzung zu Morgen-und Mittagsaufsicht

Der Einsatz der Assistenz für die Morgen- bzw. Mittagsaufsicht ist nur dann zulässig, wenn Schülerinnen und Schüler, für die in der jeweiligen Klasse Assistenzstunden zugeteilt wurden, besondere Unterstützung beim Eintreffen bzw. Verlassen des Schulgebäudes benötigen (z.B.: Ein- und Ausstiegshilfen beim Bus).