Dienstvertrag

Grundsätzlich gelten die dienstrechtlichen  Bestimmungen des jeweiligen Schulerhalters bzw. des Arbeitgebers.

In jedem Fall ist ein Dienstvertrag zwischen Arbeitgeber und der Assistenz abzuschließen.

Der Dienstvertrag ist vom Arbeitgeber und der/dem Arbeitnehmer/in zu unterfertigen, und der/dem Arbeitnehmer/in ist ein Exemplar des Dienstvertages auszufolgen.

Zu den wesentlichen Bestandteilen des Dienstvertrages siehe unter "Wissenswertes/Handbuch für Assistenz)

Der Einsatzplan (Stundenplan) ist von der Schulleitung in Absprache mit der Assistenz bzw. dem/der Arbeitgeber/in zu erstellen. Es ist darauf zu achten, dass grundsätzlich keine Fensterstunden (Freistunden) entstehen.

Die Arbeitsstunden verstehen sich als volle Stunden (60 Minuten) und nicht als Unterrichtseinheiten.

Die Assistenz erbringt die Leistung in der Regel in der Schule (im Klassenverband).