Organisation der Transporte

Die Transporte können von Gemeinden oder den Rechtsträgern heilpädagogischer Einrichtungen organisiert oder von Einzelpersonen durchgeführt werden und haben regelmäßig im Einklang mit Beginn und Ende des täglichen Betriebs der Betreuungseinrichtung zu erfolgen.

Besteht die Möglichkeit der Benützung mehrerer zulässiger Transportmittel, wird der Kostenersatz nur für jenes gewährt, welches mit Rücksicht auf die Anzahl der beförderten Kinder am wirtschaftlichsten ist.