Ablauf Kostenersatz

Für den Kostenersatz im jeweiligen Arbeitsjahr (Kindergarten-/Hortjahr) hat der beauftragte Transportunternehmer bei der Bildungsdirektion , Referat Präs/ 3c, Assistenzen, 4021 Linz, Bahnhofplatz 1, folgende Nachweise vorzulegen:

  • Transportverträge inkl. Liste der zu transportierenden Kinder
  • Wageneinsatzpläne
  • Liste der Lenker
  • Liste der Begleitpersonen inkl. ärztliche Gutachten über die Notwendigkeit
  • An- und Abwesenheitslisten der transportierten Kinder
  • Monatliche Abrechnungen