Einverständnis der Eltern

Die Eltern (Erziehungsberechtigten) müssen sich schriftlich mit dem Transport des Kindes einverstanden erklären und sich verpflichten, das Kind an den Lenker bzw. die Begleitperson im Beförderungsmittel zu übergeben, sofern der Transport des Kindes nicht durch die Eltern oder eine von diesen beauftragte Person erfolgt.
Krankheiten, Auffälligkeiten oder Besonderheiten, welche vom Lenker bzw. der Begleitperson während des Transportes zu beachten sind, müssen dem Unternehmer bekannt gegeben werden.