Geförderte Transporte

Gemäß § 33 Abs. 3 Oö. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz werden Transporte von Kindern mit Beeinträchtigungen von der Bildungsdirektion in folgende                                              Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen gefördert:

  • Heilpädagogische Kindergarten- und Hortgruppen
  • Integrationsgruppen in Regelhorten
  • Zu 100% von der Bildungsdirektion finanzierte Integrationsgruppen in Kindergärten heilpädagogischer Einrichtungen