Kostenersatz - Transport von Kindern mit Beeinträchtigung

Transporte von Kindern mit Beeinträchtigung werden lt. § 33 Abs.3 Oö.KBBG vom Land in folgende Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen gefördert:

  • Heilpädagogische Kindergarten- und Hortgruppen
  • Integrationsgruppen in Regelhorten
  • Zu 100 % vom Land finanzierte Integrationsgruppen in Kindergärten heilpädagogischer Einrichtungen

Die Transporte können von Gemeinden oder den Rechtsträgern heilpäd. Einrichtungen organisiert werden und diese haben mit den Transportunternehmen Verträge abzuschließen.

Bei Vorliegen eines ärztlichen Gutachtens über die notwendige Begleitung transportierter Kinder ist eine Begleitperson einzusetzen.

WICHTIG: Vor Beauftragung eines Unternehmens ist vom Rechtsträger/Gemeinde die Zustimmung betreffend Finanzierung des Transportes beim Land einzuholen.

Amt der Oö.Landesregierung
Bildungsdirektion
Referat Präs. 3c
Bahnhofplatz 1, 4021 Linz
Tel.:(+43732)7720-16228
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