Elternbeiträge/Werkbeiträge

Heilpädagogische Kindergartengruppe:
ist für Kinder ab dem vollendeten 30. Lebensmonat bis zum Schuleintritt für die Eltern beitragsfrei.

Heilpädagogische Hortgruppe:
Der Rechtsträger hat von den Eltern einen angemessenen, sozial gestaffelten Kostenbeitrag einzuheben, der höchstens kostendeckend sein darf - siehe dazu Elternbeitragsverordnung.

 

Gemäß §12 Abs. 1 Oö. Elternbeitragsverordnung können vom Rechtsträger für Werkarbeiten Materialbeiträge (Werkbeiträge) maximal 105 Euro (Indexanpassung Arbeitsjahr 2013/14) pro Arbeitsjahr eingehoben werden. Die Einhebungsmodalitäten werden vom Rechtsträger festgelegt.

Der Elternbeitrag für Kinder mit Pflegebedarf (Pflegegeldgesetze des Bundes und der Länder) in heilpädagogischen Gruppen richtet sich nach der Pflegestufe.