Beendigung des Einsatzes der Integrationskraft

Der Kostenersatz für Integrationskräfte wird gewährt, solange die  betreffenden Kinder mit Beeinträchtigung die Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung besuchen. Mit dem Ausscheiden der betreffenden Kinder endet die Förderung durch das Land OÖ.
Die Fachberatung für Integration (FBI) ist zeitgerecht zu informieren.