Integrationskraft und medizinische Betreuung

Kinder mit medizinischem Betreuungsbedarf fallen lt. Oö. KBBG nicht in die Zuständigkeit der Fachberatung für Integration (FBI).

Ausnahme: Das Kind weist auch einen Förderbedarf entsprechend der Integration auf. Für Kinder mit ausschließlich medizinischem Betreuungsbedarf können daher keine Integrationsstunden zugeteilt werden.