Integrationskraft vertritt gruppenführende Pädagogin

Spätestens ab dem 6. Tag ist zur Sicherstellung der Integration eine Vertretung für die Integrationskraft einzusetzen; diese Vertretungsregelung ist umgehend der Bildungsdirektion , Referat Präs 3c, Assistenzen, zu melden.

Diese Regelung gilt nur für unvorhergesehene Abwesenheiten wie plötzliche Erkrankung und nicht für planbare Abwesenheiten wie Kur, Fortbildung und Urlaubstage.

Die Fachberatung für Integration (FBI) ist über die Vertretungsregelung zu informieren.