Termine/Infos

  • Bekanntgabe des Integrationsbedarfs durch die Eltern:
    Um Kindern und Jugendlichen mit besonderen Bedürfnissen die bestmögliche Unterstützung in einer Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung geben zu können, ist es wichtig, dass Eltern den Rechtsträgern von Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen  rechtzeitig Informationen betreffend des Unterstützungsbedarfs ihres Kindes durch F1 (ärztlich/psychologische Stellungnahme) Befunde und
    F2a (Einverständniserklärung der Eltern - Kindergarten/Hort/Krabbelstube) bekanntgeben.
    Dies kann am besten im Rahmen der Einschreibung erfolgen.

  • Kontaktaufnahme des Rechtsträgers mit der für die Einrichtung zuständigen Fachberatung für Integration (FBI).
    Voraussetzung dafür ist, dass die Formulare F1 (ärztlich/psychologische Stellungnahme) und
    F2a (Einverständniserklärung der Eltern - Kindergarten/Hort/Krabbelstube)
    beim Rechtsträger aufliegen.
    Zu einem späteren Zeitpunkt auftretende Kinder mit Integrationsbedarf sind ebenfalls nach vorangehend beschriebenem Ablauf abzuwickeln.

  • Stundenvergabe durch die Fachberatung für Integration (FBI) für Integrationsmaßnahmen ab 1. September des neuen Arbeitsjahres.

  • Weitere Vergabetermine für auftretende Neuintegrationen im Arbeitsjahr sind 1. Oktober und 1. Februar.

 

KOSTENERSATZ

   1. Oktober - 15. November:

  • Antrag auf Kostenersatz für das laufende Jahr durch den Rechtsträger der Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung bzw. bei Beginn während des Jahres innerhalb von 4 Wochen nach Förderzusagen.

    1. Oktober - 31.Oktober:

  • 1. Lohnkostenabrechnung durch den Arbeitgeber (Rechtsträger oder beauftragter Dritter) der Assistenz für den bereits  abgelaufenen Zeitraum Jänner bis August.

   1. Februar - 28. Februar:

  • 2. Lohnkostenabrechnung durch den Arbeitgeber (Rechtsträger oder beauftragter Dritter) der Assistenz für den bereits abgelaufenen Zeitraum September bis Dezember.