Abwesenheit/Erkrankung des Kindes

Integrationskind ist krank:

  • bis zu 5 Tagen - Mitarbeit der Assistenz in der Integrationsgruppe, Materialvorbereitung, Studium von Fachliteratur, ... oder Abbau von vorhandenen Überstunden

  • ab dem 6. Tag - Information an die Fachberatung für Integration: in Absprache mit der Fachberatung für Integration werden weitere Aufgaben und Maßnahmen festgelegt; diese Vereinbarung ist von der Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung an die Bildungsdirektion , Referat /Präs 3c, Assistenzen, weiterzuleiten