Aufgaben einer Stützkraft

  • Vertraut machen mit der Situation der Gruppe, des Kindergartens/Hortes
  • Unterstützung bei der Eingliederung in Spielprozesse
  • Anleitungen der gruppenführenden Pädagogin und der Fachberaterin für Integration aufnehmen und ausführen (Handling, didaktische Hilfen und Ähnliches)
  • Anleiten und Unterstützen des Kindes in der Bewältigung  der Alltagsroutine, pflegerische Tätigkeit
  • Eingehen auf individuelle Bedürfnisse des Kindes (Ruhe, Rückzug, Wiederholung von Betätigungen, ...)
  • Teilnahme bei der Durchführung von Fördermaßnahmen durch die Fachberaterin für Integration, gemeinsam mit der gruppenführenden Pädagogin
  • Durchführung gezielter Fördermaßnahmen in der Einzelsituation und in der Kleingruppe
  • Beobachtung und Begleitung des Kindes in der Gesamtgruppe unter Berücksichtigung der Eigenständigkeit des Kindes
  • Teilnahme an Dienstbesprechungen und Fortbildungsveranstaltungen
  • Erfüllung der Aufsichtspflicht und der allgemeinen Dienstpflichten

 

Stützkräfte mit pädagogischer  Ausbildung erfüllen zusätzlich folgende Aufgaben:

  • Schriftliche Aufzeichnungen, Planung und Reflexion von Fördermaßnahmen in Absprache und Zusammenarbeit mit der gruppenführenden Pädagogin/dem gruppenführenden Pädagogen und der Fachberaterin
  • Pädagogisches Intervenieren bei Verhaltensauffälligkeiten und in anderen schwierigen Situationen
  • Prozessbegleitende Zusammenarbeit intern und extern
  • Aufbereitung und Modifikation von Bildungsangeboten und Materialien

Die Aufgaben einer Stützkraft werden der jeweiligen Integrationssituation und den allgemeinen Aufgaben des Kindergartens entsprechend modifiziert. Die Verantwortung, Koordination der Planung, Reflexion und Durchführung der Bildungs- und Erziehungsarbeit und der Elternarbeit liegt in jedem Fall bei der gruppenführenden Pädagogin/dem gruppenführenden Pädagogen.