Anmeldung eines Kindes mit Beeinträchtigung

  • Eltern melden in der Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung (KBBE/Krabbelstube, Kindergarten, Hort) ihren Bedarf an und informieren die Leitung zu den speziellen Bedürfnissen ihres Kindes
  • Vorlage eines aktuellen ärztlichen und/oder psychologischen Gutachtens (auf Grundlage eines Befundes) in dem das Vorliegen einer Beeinträchtigung bestätigt wird (nicht älter als 2 Jahre)
    Formular F1 und fachärztlicher Befund
  • Einverständniserklärung unterschreiben
    Formular F2a (liegt in der KBBE auf)