Nicht geförderte Transporte

  • Transporte von Kindern mit Beeinträchtigungen, die eine Integrationsgruppe in einem Regelkindergarten besuchen. Diese Transporte fallen unter die Kindergartentransporte der Gemeinden.
  • Transporte von Kindern mit Beeinträchtigungen, für die eine interne Unterbringung nach dem Oö. Chancengleichheitsgesetz durchgehend zur Verfügung steht.
  • Transporte in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.
  • Transporte von beeinträchtigten Schülern zu den Schulstandorten (Finanzamt Linz).
  • Transporte von beeinträchtigten Personen, welche eine Werkstätte besuchen (Abteilung Soziales).