Anmeldung - was ist zu tun?

Eltern entscheiden, welche Bildungseinrichtung ihr Kind besuchen soll. Haben sie ein Kind mit Beeinträchtigung, können sie bei der Betreuung wählen zwischen:

  • Einzel- bzw. Gruppenintegration: Kinder mit und ohne Beeinträchtigungen werden im Kindergarten, Hort oder Krabbelstube gemeinsam betreut.
  • Heilpädagogische Gruppe: betreut nur Kinder mit Beeinträchtigungen

 

Wichtig für Eltern und Erziehungsberechtigte:

  • Informieren sie sich über die verschiedenen Betreuungsangebote. Erstansprechpartner dafür sind der Kindergarten/ Hort/ Krabbelstube in ihrer Gemeinde, die Betreiber heilpädagogischer Gruppen (Caritas, Lebenshilfe, Diakonie, Magistrate, ...) bzw. die für ihre Region zuständige Fachberatung für Integration
  • Der Rechtsträger jener Einrichtung, in die sie ihr Kind geben wollen bzw. der ihr Kind aufnimmt, hat VOR der Aufnahme mit der Bildungsdirektion Oberösterreich Fragen der Finanzierung und - falls erforderlich - Fragen des Transportes zu klären. Erfolgt die Klärung erst nach erfolgter Aufnahme, besteht die Gefahr, dass Finanzierung und ggf. Transport nicht gegeben sind und ihr Kind die gewählte Einrichtung nicht besuchen kann.

 

Wichtig für Eltern ist die Zusammenarbeit mit:

  • anderen betreuenden Personen des Kindes (Arzt des Vertrauens, Therapeut, ...)
  • Erhalter, Pädagoginnen und Pädagogen eines Kindergartens/Hortes
  • Zuständige Behörden (Gemeinde, Sozialabteilung des Landes OÖ., Bildungsdirektion Oberösterreich, Referat Präs/ 3c, Assistenzen)
  • Fachberatung für Integration

Der Kindergarten- bzw. Horterhalter kann die Gemeinde/Stadt, die Pfarrcaritas, ein Orden oder eine sonstige Trägerinstitution sein.