Einbeziehung der Assistenz an der Schule

Für die Assistenz an der Schule sind folgende Punkte zu beachten:

  • Die Assistenz ist Teil des Schulteams.
  • Die Schulleitung kann die Assistenz zu Konferenzen, Dienstbesprechungen, Helferkonferenzen einladen, die mit den Aufgaben und Tätigkeiten der Assistenz zusammenhängen. Dies ist im Rahmen der Koordinations- und Organisationszeit zu regeln.
  • Der Zugang zu allen für die Assistenz relevanten Informationen ist sicherzustellen, bei sensiblen Inhalten gilt der Vertrauensgrundsatz (Verschwiegenheit).
  • Vorstellung der Assistenz im Kollegium
  • Einführung in die Gepflogenheiten der Schule (Schulhaus, Schulgelände, handelnde Personen, Förderkonzept,...)
  • Entsprechender Arbeitsplatz, Garderobenplatz, Postfach, Computerzugang etc. und Zutritt zu Sozial-und Personalräumen der Schule.
  • Nutzung der Infrastruktur der Schule zum Zwecke der Ausführung der Dienstpflichten
  • Die Schulleitung ist für die Assistenz Ansprechperson für die mit ihrer Tätigkeit zusammenhängenden Anliegen.
  • Details finden Sie im Handbuch für Assistenz.