Termine/ Infos

Für Schulerhalter: Vom Antrag bis zur Auszahlung

  • Bis spätestens 31.Mai vor Beginn des darauf folgenden Schuljahres beantragt der Schulerhalter die Assistenz bei der zuständigen Bildungsregion (BR) (Formular S1).
  • Bis spätestens 20. Juli vor Beginn des darauf folgendenSchuljahres stellt die Bildungsregion in Abstimmung mit Schule und dem Fachbereich für Inklusion, Diversität und Sonderpädagogik den Bedarf an Betreuungsstunden fest und teilt dem Schulerhalter über die Online-Plattform Betreuungsstunden je Schulwoche zu. Diese Mitteilung stellt für den Schulerhalter gleichzeitig die Bestätigung des Kostenersatzes durch die Bildungsdirektion für die zugewiesenen Stunden dar.
  • Bis spätestens Schulbeginn organisiert der Schulerhalter die Assistenz.Die Assistenz kann beim Schulerhalter beschäftigt sein. Der Schulerhalter kann aber auch Dritte mit der Wahrnehmung der Arbeitgeberfunktion beauftragen(z.B. eine Einrichtung der Behindertenhilfe oder anderer einschlägiger Organisationen).
  • Der Antrag des Schulerhalters auf Kostenersatz für Assistenz von 1.Oktober bis 15. November ist bei der Bildungsdirektion (Online-Plattform) zu stellen. Eine Abschrift wird automatisch an den Arbeitgeber der Assistenz (wenn Schulerhalter nicht Arbeitgeber der Assistenz ist) übermittelt.
  •  Die Lohnkostenabrechnung für Assistenz ist von 1. bis 28. Februar und von 1. bis 31. Oktober abzurechnen. Der Arbeitgeber der Assistenz übermittelt der Bildungsdirektion eine Lohnkostenabrechnung (Online-Plattform).
  •  Bis spätestens 30. April ist für das darauf folgende Schuljahr  das Formular S7 (Antrag Betreuungsstunden bei mehrtägigen Schulveranstaltungen) zu stellen. Dieser Antrag ist an das Land , Bildungsdirektion , Referat Präs/ 3c (wenn der Schulerhalter auch Arbeitgeber ist) oder an die mit  der Bereitstellung der Assistenz beauftragte Organisation zu schicken. Der Kostenersatz ist mit dem Formular S8 zu beantragen.
  • Reisekosten für Assistenz: Auszahlung des Kostenersatzes Reisekosten für Assistenz erfolgt von 1.bis 28. Februar und von 1.bis 31. Oktober. Der Arbeitgeber der Assistenz beantragt den Kostenersatz mittels dem Formular S9 an assistenz.post@bildung-ooe.gv.at (siehe dazu auch Handbuch Seite 11).